Lernen Sie Notfallsituationen einzuschätzen und richtig zu handeln!
Denn, nichts ist elemtarer nach einem Unfall wie die schnelle und richtige Versorgung.
Zeitnahe Erste Hilfe ist das A und O, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
zu überbrücken.
Was kann ich als betrieblicher Ersthelfer tun, wenn jemand bewusstlos wird?
Welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen sollte man kennen?
In unseren Schaack Erste Hilfe-Kursen gehen wir auf Thematiken ein, wie zum Beispiel
Atem- und Kreislaufsstörungen, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Wunden, Knochenbrüche, Verbrennungen und Vergiftungen.
Wir erklären möglichst praxisnah und echt, denn eine Notfallsituation ist keine theoretische Prüfung. Dabei trainieren wir mit unseren Ersthelfer-Kursteilnehmern besonders effizient und anschaulich.
Getreu unserem Motto „Erste Hilfe kann jeder lernen“, sind unsere Schaack Erste Hilfe-Kurse kurzweilig, aber informativ und leicht verständlich konzipiert und bereiten Sie auf die richtigen Maßnahmen im Notfall vor.
Schaack Erste Hilfe lernen kann jeder ist von den Berufsgenossenschaften / Unfallkassen ermächtigter Träger zur Durchführung der betrieblichen Ersthelferschulungen.
Das Formular für die Anmeldung/Abrechnung zur Aus- und Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer
(BG-Formular) finden Sie
hier als pdf-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken
Gerne bieten wir auch auffrischende Kurse mit vertiefendem Charakter an, für alle diejenigen
die ihr Wissen und ihre Fertigkeiten aufbessern möchten.
Unsere Erste Hilfe-Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304–001).
Die Erste Hilfe-Ausbildung: Um betrieblicher Ersthelfer zu werden, benötigt man zunächst die Ausbildung in Erste Hilfe. Erst dann kann man als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Die Erste Hilfe-Auffrischung: Die Erste Hilfe-Ausbildung gilt nur 2 Jahre. Das Erste Hilfe-Wissen gerät langsam in Vergessenheit und die Richtlinien ändern sich regelmäßig. Deswegen ist jeweils alle 2 Jahre eine Auffrischung nach der Berufsgenossenschaft gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland ist es für Arbeitgeber Pflicht, Maßnahmen zu treffen, die zur Erste Hilfe erforderlich sind. Maßgeblich sind die Art der Arbeitsstätte, die Tätigkeiten und die Anzahl der Beschäftigten. Geregelt ist diese Pflicht im Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG).
Wir wollen Sie fit machen für den Ernstfall in Ihrem Unternehmen, der hoffentlich niemals eintreten wird.
Unsere Aus- und Fortbildung ist sehr praxisorientiert und findet in geprüfter Qualität statt. Unsere Kurse werden als Nachweis für Ersthelfer anerkannt.
Wir können Ersthelfer bei öffentlichen Kursen über die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse abrechnen – dadurch entstehen im besten Falle keine Kosten für Sie.